Darf ich in Österreich als Coach arbeiten?

Coaching als Gewerbe in Österreich: Finden Sie hier die Informationen zur selbstständigen Berufsausübung, zur Gewerbeberechtigung und zur Rolle einer Coaching-Ausbildung.

Gewerberechtliche Voraussetzungen

Die selbstständige Ausübung von Coaching ist in Österreich durch die Gewerbeordnung gesetzlich geregelt. Verstöße gegen die Gewerbeordnung ziehen Verwaltungsstrafen nach sich

Gesetzliche Regelung der Berufsausübung

Es ist darauf Bedacht zu nehmen, dass die Berufsausübung gesetzlich geregelt ist.

Hinweispflicht für Ausbildungsanbieter

Ausbildungsteilnehmer sind darauf hinzuweisen, dass sie mangels entsprechender Gewerbeberechtigung die Tätigkeit nicht selbstständig erwerbsmäßig ausüben dürfen. Es besteht also eine diesbezügliche Aufklärungspflicht der Ausbildungsanbieter.
Qualitativ hochwertige Ausbildungen sind alle bei der ICF zertifizierten Ausbildungsprogramme.

Gewerberechtliche Voraussetzungen

Die selbstständige Ausübung von Coaching ist in Österreich durch die Gewerbeordnung gesetzlich geregelt. Verstöße gegen die Gewerbeordnung ziehen Verwaltungsstrafen nach sich

Coaching-Ausbildungen anbieten

Es ist darauf Bedacht zu nehmen, dass die Berufsausübung gesetzlich geregelt ist.

Gesetzliche Regelung der Berufsausübung

Es ist darauf Bedacht zu nehmen, dass die Berufsausübung gesetzlich geregelt ist.

Hinweispflicht für Ausbildungsanbieter

Ausbildungsteilnehmer sind darauf hinzuweisen, dass sie mangels entsprechender Gewerbeberechtigung die Tätigkeit nicht selbstständig erwerbsmäßig ausüben dürfen. Es besteht also eine diesbezügliche Aufklärungspflicht der Ausbildungsanbieter.
Qualitativ hochwertige Ausbildungen sind alle bei der ICF zertifizierten Ausbildungsprogramme.
Wer in Österreich coachen möchte, muss sich mit dem Gewerberecht beschäftigen. Zwei Berufsgruppen reklamieren Coaching als Dienstleistung für sich: Lebens- und Sozialberatung und Unternehmensberatung
  • Coaching selbständig erwerbstätig auszuüben, gilt in Österreich als gewerbsmäßige Tätigkeit und unterliegt daher der Gewerbeordnung.
  • Coaching ist ein ausdrückliches Vorbehaltsrecht in den Berufsbildern Unternehmensberatung sowie Lebens- und Sozialberatung. Coaching selbstständig erwerbstätig auszuüben, ist daher diesen Berufsgruppen vorbehalten. Es handelt sich dabei um "reglementierte Gewerbe". Für eine Gewerbeberechtigung bedarf es eines speziellen Befähigungsnachweises.
Weitere Informationen zu Coaching Business in Österreich finden Sie in unserem Webinar: