Gewerberechtliche Voraussetzungen
Die selbstständige Ausübung von Coaching ist in Österreich durch die Gewerbeordnung gesetzlich geregelt. Verstöße gegen die Gewerbeordnung ziehen Verwaltungsstrafen nach sich
Coaching-Ausbildungen anbieten
Es ist darauf Bedacht zu nehmen, dass die Berufsausübung gesetzlich geregelt ist.
Gesetzliche Regelung der Berufsausübung
Es ist darauf Bedacht zu nehmen, dass die Berufsausübung gesetzlich geregelt ist.
Hinweispflicht für Ausbildungsanbieter
Ausbildungsteilnehmer sind darauf hinzuweisen, dass sie mangels entsprechender Gewerbeberechtigung die Tätigkeit nicht selbstständig erwerbsmäßig ausüben dürfen. Es besteht also eine diesbezügliche Aufklärungspflicht der Ausbildungsanbieter.
Qualitativ hochwertige Ausbildungen sind alle bei der ICF zertifizierten Ausbildungsprogramme.